Einkommensteuerklärungen für Arbeitnehmer und Rentner

Kompetent wie vom Steuerberater, kostengünstig nur vom Lohnsteuerhilfeverein

Ob Lehrling oder Lehrer, Floristin oder Führungskraft, Maskenbildnerin oder Mechatroniker, Taxifahrer oder angestellte Tierärztin: Wir sind ein Selbsthilfeverein, der Arbeitnehmer und Rentner in Steuersachen ab 95,-* Mitgliedsbeitrag unterstützt. Mit diesem Betrag sind alle Leistungen abgegolten, zusätzliche Kosten entstehen nicht. Sollten Sie unsere Leistungen im folgenden Jahr nicht beanspruchen, endet Ihre Mitgliedschaft automatisch.

Alles inklusive für nur 95,-* Mitgliedsbeitrag

Erstellung Ihrer Steuererklärung*
Berechnung Ihres Steuerergebnisses
Verhandlung mit dem Finanzamt
Führung von Rechtsbehelfen
Bei Bedarf Vertretung vor dem Finanzgericht

 

Außerdem beraten* wir Sie zu einkommensteuerrelevanten Themen: von der Rentenbesteuerung über Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen etc. bis hin zur Wohnungsbauprämie. Entdecken Sie unsere Leistungen im Detail!

* Bis € 45.000 Einkommen; ohne Vermietung und Verpachtung
** Beschränkte Hilfeleistung im Rahmen einer Mitgliedschaft für Arbeitnehmer /
Rentner, gem. §4 Ziffer 11 StBerG – siehe Beitrag.

Einfach und schnell zur Einkommensteuererklärung

So funktioniert’s mit ISAR e.V.

1.
Unterlagen
zusammentragen
1.
Unterlagen
zusammentragen
2.
Mit Unterlagen vorbeikommen –
auch ohne Termin
2.
Mit Unterlagen vorbeikommen –
auch ohne Termin
3.
Einkommensteuererklärung
erstellen & beraten lassen
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Einkommensteuererklärung
erstellen & beraten lassen
4.
Geprüften
Steuerbescheid erhalten
4.
Geprüften
Steuerbescheid erhalten

Einkommensteuererklärung to go

Wichtige Infos auf einen Blick

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Bitte bringen Sie mit

Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie dringend benötigen und welche Unterlagen noch nützlich sein könnten, damit wir Ihre Einkommenssteuererklärung erstellen und möglichst eine Erstattung für Sie erzielen können: Checkliste Einkommensteuer

isar_pikto_uhr

Abgabefristen

Der reguläre Abgabetermin für die jährliche Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung) ist geändert worden und ist für Erklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2023 nun der 31. August des Folgejahres (§149 AO). Sind Sie Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins wie ISAR e.V., so kann die Frist bis zum 31. Mai 2025 verlängert werden.

isar_pikto_kreis

Steueränderungen 2023

Welche Steueränderungen greifen für Arbeitnehmer, Wehrdienstleistende und Rentner seit Anfang des Jahres? Wir haben die Wichtigsten für Sie zusammengestellt.