Abgabefrist

Wann müssen Einkommensteuererklärungen abgegeben werden?

Der reguläre Abgabetermin für die jährliche Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung) ist geändert worden.

Für die Erklärung 2022 gilt als Abgabetermin der 30. September 2023.

Für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, verlängert sich die Abgabefrist um 2 Monate vom 31. Juli auf den 30. September 2023. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, ist die neue Abgabefrist 5 Monate länger und endet statt am 29. Februar am 31. Juli 2024 (§149 AO).

Für die Erklärung 2023 gilt als Abgabetermin der 31. August 2023.

Für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, verlängert sich die Abgabefrist um 1 Monat vom 31. Juli auf den 31. August 2024. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, ist die neue Abgabefrist 3 Monate länger und endet statt am 28. Februar  am 31. Mai 2025 (§149 AO).

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