Der reguläre Abgabetermin für die jährliche Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung) ist geändert worden.
Für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, verlängert sich die Abgabefrist um 2 Monate vom 31. Juli auf den 30. September 2023. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, ist die neue Abgabefrist 5 Monate länger und endet statt am 29. Februar am 31. Juli 2024 (§149 AO).
Für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, verlängert sich die Abgabefrist um 1 Monat vom 31. Juli auf den 31. August 2024. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, ist die neue Abgabefrist 3 Monate länger und endet statt am 28. Februar am 31. Mai 2025 (§149 AO).