Bringen Sie bitte alle Belege mit, von denen Sie glauben, dass diese von steuerlicher Bedeutung sind. Dies gilt auch für Datenübermittlungsprotokolle über gemeldete Versicherungen, Lohnersatzleistungen usw., sofern Ihnen diese vorliegen.
Lohnsteuerbescheinigungen |
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Lohnersatzleistungen |
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Rentenerträge |
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Kapitalerträge |
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Zu Kindern |
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Private Veräußerungsgeschäfte |
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Vermietung & Verpachtung |
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Altersvorsorge |
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Anlagen VWL |
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Erbschaftsteuerbescheid |
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Bescheinigung EU/EWR |
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Einkommensteuerbescheid |
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Zum Beratungstermin bringen Sie bitte alle Belege mit, von denen Sie glauben, dass diese von steuerlicher Bedeutung sind.
Überprüfen Sie Ihre Ausgaben nach „Absetzbarem“ im Zusammenhang mit:
Arbeitsmaterial |
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Arbeitszimmer |
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Ausbildung |
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Behinderung |
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Beiträge zu Berufsverbänden |
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Bewerbungskosten |
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Doppelte Haushaltsführung |
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Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte |
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Fortbildungskosten |
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Handwerkerleistungen |
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Haushaltsnahe Dienstleistungen |
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Kfz Unfall |
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Kinderbetreuungskosten |
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Krankheitskosten |
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Privattelefon |
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Scheidungskosten |
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Schulgeld |
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Spenden |
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Steuerberatung |
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Trauerfall |
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Umzug |
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Unterhaltszahlung |
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Verlust Hausrat |
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Verpflegungsmehraufwand |
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Versicherungen |
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Zum Beratungstermin bringen Sie bitte alle Belege mit, von denen Sie glauben, dass diese von steuerlicher Bedeutung sind.
Sofern Ihnen Datenübermittlungsprotokolle über gemeldete Versicherungen, Lohnersatzleistungen usw. vorliegen, bringen Sie diese bitte unbedingt mit.
Dies ist keine vollständige Aufzählung und kann eine persönliche Beratung keinesfalls ersetzen.