Sie möchten von unserer kostengünstigen und kompetenten Beratung in Steuersachen profitieren? Dann treten Sie unserem Lohnsteuerverein jetzt bei, da wir gemäß Steuerberatungsgesetz nur Mitgliedern helfen dürfen.
Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, beraten wir natürlich weiterhin.
Als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist der Wertzuwachs beim Verkauf zugrunde zu legen – und nicht der gesamte Veräußerungserlös. So ist z. B. das reine Veräußern und Neuanlegen von Wertpapieren mit einem Wert von mehr als € 13.000 bzw. € 26.000 nicht schädlich für unsere Beratungsbefugnis.
Für unsere Hilfe erheben wir kein leistungsabhängiges Entgelt. Die derzeit gültigen Beitragssätze unserer Beratungsstelle Köln sind:
Zusätzliche Kosten oder Aufnahmegebühren fallen bei uns grundsätzlich nicht an. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen.