Wichtige Steueränderungen 2022

Wichtige Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner, die ab 2022 greifen, haben wir hier zusammengefasst

Höherer Grundfreibetrag / Abbau der kalten Progression

Der Grundfreibetrag steigt auf 9.984 Euro für Alleinstehende und 19.968 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Zum Abbau der kalten Progression werden die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 1,52% angehoben, um die Mehrbelastungen, die ohne Anpassung des Einkommensteuertarif entstehen würden, abzumildern.

Gestiegener Unterhaltshöchstbetrag

Der Unterhaltshöchstbetrag wird an das Existenzminimum angepasst und steigt ebenfalls auf 9.984 Euro. Bis zu diesem Betrag können Unterstützungsleistungen an Angehörige oder andere begünstigte Personen steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden.

Neue Höchstbeträge für abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen

Die Höchstbeträge für Sonderausgaben liegen bei 25.639 Euro für Einzelpersonen und 51.278 Euro für zusammenveranlagte Paare. Der abzugsfähige Anteil dieser Ausgaben kann auf bis zu 94 Prozent gesteigert werden.

Anhebung der Freigrenze für Sachbezüge

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten steuerfreie Sachbezüge beispielsweise in Form von Gutscheinen oder Fahrtickets bis 50 Euro pro Monat gewähren.

Neue Sachbezugswerte

Es besteht die Möglichkeit, Verpflegungskosten in Höhe von 270 Euro pro Monat zu berücksichtigen. Für verbilligt gewährte Mahlzeiten gibt es neue Werte. Der Sachbezugswert für Unterkunft oder Miete beläuft sich auf 241 Euro pro Monat.

Steuerfreie Corona-Prämie bis 31. März 2022

Arbeitgeber können bis März 2022 steuerfreie Corona-Prämien auszahlen (maximal 1.500 Euro).

Anhebung des Mindestlohns/Minijobber

Der Mindestlohn erhöht sich im Januar auf 9,82 Euro und steigt im Juli auf 10,45 Euro. Dies gilt auch für Minijobs.

Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022

Die Homeoffice-Pauschale von bis zu 5 Euro pro Arbeitstag bleibt auch im Jahr 2022 steuerlich absetzbar.